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ESB-Schulungen - Weitere Termine / Voraussetzungen

Auf Grund von zahlreichen Zertifikaten, zu denen entweder kein Z/S-Ausweis vorliegt oder der Z/S-Ausweis abgelaufen ist, werden nur noch TeilnehmerInnen zur Schulung zulassen, die einen gültigen Z/S-Ausweis oder SR-Schein besitzen. Dies wird im Vorfeld geprüft. Darum hier noch einmal die Voraussetzungen für die Durchführung einer ESB Schulung:

Schulung ESB

  • Maßnahmen (s. Terminplan)
    • Maximal 20 Teilnehmer
    • Anmeldung über Phönix
    • Wer zuerst kommt, wird auch angenommen
    • Gültiger Z/S-Ausweis oder SR-Schein muss vorhanden sein
    • Dauer der Schulung ca. 3 Stunden
    • Bei Anmeldung Prüfung auf gültigen Ausweis (s. o.)
    • Laptop mit Windows-Betriebssystem ist zur Schulung mitzubringenFalls nicht angemeldete Teilnehmer zur Maßnahme erscheinen, werde sie nicht mehr zugelassen
  • Schulungsraum (Voraussetzungen)
    • WLAN-Zugang (muss 2 Tage vorher gemeldet werden)
    • Platz für 20 Personen mit Laptop an Tischen
    • Getränke zum Erwerb durch Teilnehmer
    • Falls Leinwand und/oder Beamer vorhanden sind, bitte bei der Meldung mit angeben

 

TERMINE


23.03.2018 bis 06.04.2018 Osterferien (keine  Schulung)

13.04.2018 Keine Schulung (Vorlauf zu kurz)

20.04.2018 Lienen-Kattenvenne

27.04.2018 Langes Wochenende (01.05. keine  Schulung)

04.05.2018

11.05.2018 Christi Himmelfahrt (10.05. keine Schulung)

18.05.2018

25.05.2018

01.06.2018 Fronleichnam (31.05. keine  Schulung)

08.06.2018

15.06.2018

22.06.2018

29.06.2018 ESB-Lite

06.07.2018

13.07.2018 bis 24.08.2018 Sommerferien (keine Schulung)

31.08.2018 ESB-Lite

07.09.2018

14.09.2018

Im Zusammenhang mit den Terminplanungen für ESB Schulungen tauchen auch die Maßnahmen für ESB-Lite auf. Diese Version soll nach Aussage nur bei Spielen u Einsatz kommen, bei denen keine Schiedsrichter angesetzt werden. Wir sind noch auf der Suche nach einem zentralen Schulungsraum, aber vielleicht hat da einer eine hilfreiche Idee, wobei die Termine nicht verändert werden können. Damit aber auch hier schon die ersten Vorinformationen vorliegen, im Folgenden die wesentlichen Kriterien:

Schulung ESB-Lite

  • Teilnehmer pro Verein 2 Personen
    • Schulung im Verein durch diese 2 Personen
    • Kein Zertifikat vom Verband oder Kreis
    • Teilnehmer dürfen nicht regulären ESB führen
  • 2 Maßnahmen (s. Terminplan)
    • Maximal 30 Teilnehmer
    • Anmeldung über Phönix
    • Wer zuerst kommt, wird auch angenommen
    • Dauer der Schulung ca. 90 Minuten
    • Wer schult (s. o.) muss im Besitz eines gültigen Z/S-Ausweises oder gültigen SR-Schein und des ESB-Zertifikats sein
    • Bei Anmeldung findet eine Prüfung auf die Gültigkeit und das Vorhandensein der geforderten Unterlagen statt
    • Falls nicht angemeldete Teilnehmer zur Maßnahme erscheinen, werde sie nicht mehr zugelassen
  • Schulungsraum (steht noch nicht fest), Voraussetzungen
    • Falls Leinwand und/oder Beamer vorhanden sind, bitte bei der Meldung mit angeben Leinwand
    • Tisch für Beamer
    • Platz für 30 Personen in Theaterbestuhlung

Termine für ESB-Schulung

Im Kreis Münster werden folgende Schulungen für den elektronischen Spielbericht (ESB) angeboten:

  • Achtung Terminverschiebung !
    02.02.2018; 18:30 Uhr
    SF01/2018 - Schulung elektronischer Spielbericht - Kreis 6 in 59387 Ascheberg
    Sporthalle Profil-Schule Ascheberg, Nordkirchener Str. 8, 59387 Ascheberg

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt über Öffnet externen Link in neuem FensterPhönix

Zusätzliche Informationen:

Öffnet externen Link in neuem FensterInfo ESB

Öffnet externen Link in neuem FensterAnleitung zur Anmeldung

Termine für Zeitnehmer/Sekretär-Ausbildung

Der Handballkreis Münster bietet an folgenden Terminen einen Lehrgang für Zeitnehmer/Sekretäre an:

    • Mi, 11.04.2018; 19:00 (V); 19:30 (N)
      48327 Havixbeck, Hotel Kemper, Altenberger Str. 14
    • Fr, 13.04.2018; 19:00 (V); 19:30 (N)
      49536 Kattenvenne, Sporthalle, Auf dem Kämpen 2

    (V): Verlängerer: Bitte Ausweis mitbringen
    (N): Neuanwärter: Bitte Passfoto mitbringen ; Mindestalter 14 Jahre 

    Hinweis: Diese Lehrgänge beinhalten nicht den Elektronischen Spielbericht (ESB)!

    Durchführung von Zeitnehmer-Lehrgängen

    Der Handballkreis Münster bietet im Zeitraum von April bis Oktober Weiterbildungen und Ausbildungen für Zeitnehmer und Sekretäre an.

    Die Durchführung erfolgt bei den Vereinen. Die Vereine stimmen hierzu einen Termin mit dem SR-Lehrwart ab und stellen einen Raum mit ausreichender Bestuhlung und Tischen zur Verfügung.

    Die Weiterbildung für Verlängerer dauert ca. 30 Minuten. Die Ausweise werden direkt vor Ort verlängert. Die Ausbildung für Neuanwärter dauert ca. 2,5 Stunden mit anschließendem Leistungsnachweis des Erlernten.

    Das Mindestalter beträgt 14 Jahre (es gilt das Kalenderjahr).

    Weitere Infos:   Leitet Herunterladen der Datei ein Allgemeine Lehrgangshinweise

    Häufig gestellte Fragen

    Häufig gestellte Fragen

    Frage: Warum habe ich meinen Ausweis noch nicht erhalten, obwohl ich an einer Ausbildung teilgenommen habe?
    Antwort: Für die Ausstellung eines Ausweises ist ein aktuelles Passfoto erforderlich. Entweder es wurde noch kein Foto abgegeben, oder es ist auf dem Weg vom Verein zum SR-Lehrwart irgendwo hängen geblieben. Sobald das Foto (bitte Rückseite mit Namen beschriften) dem SR-Lehrwart vorliegt, wird ein Ausweis innerhalb von 7 Tagen ausgestellt.

    Frage: Ich habe meinen Ausweis verloren, gewaschen oder er ist aus sonstigen Gründen nicht mehr vorhanden. Wie bekomme ich einen neuen Ausweis?
    Antwort: Mit Übersendung eines aktuellen Fotos (bitte Rückseite mit Namen beschriften) an den SR-Lehrwart, wird ein neuer Ausweis ausgestellt.

    Frage: Ich habe den Verein gewechselt. Benötige ich einen neuen Ausweis?
    Antwort: Ja, da eine neue Ausweisnummer vergeben wird. Bitte den alten Ausweis und ein aktuelles Foto (Rückseite mit Namen beschriften) an den SR-Lehrwart schicken, damit ein neuer Ausweis ausgestellt werden kann. Der alte Ausweis ist auch weiterhin gültig, es kann nur zu Problemen bei der Vereinszugehörigkeit kommen.

    Frage: Ich bin umgezogen, oder mein Nachname hat sich geändert. Muss der Ausweis neu ausgestellt werden?
    Antwort: Ja, denn es dürfen keine falschen Daten auf dem Ausweis stehen. Allerdings ist der Zeitnehmerausweis in keiner Weise ein Ersatz für einen Personalausweis. Von daher ist es zulässig, die Daten handschriftlich auf dem Ausweis zu korrigieren und bei nächster Gelegenheit einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen.

    Frage: Ab welcher Spielklasse muss ein Zeitnehmer und/oder Sekretär anwesend sein?
    Antwort: In allen Spielklassen, bei denen ein offizieller Spielbericht ausgefüllt wird, muss das Kampfgericht besetzt sein. Dabei gibt es folgende Abstufung:

    • Bezirk (oder höher): Heimverein stellt Zeitnehmer, Gastverein stellt Sekretär.
    • Kreisspiele mit neutralem SR: Heimverein stellt Zeitnehmer mit gültigem Ausweis.
    • D-Jugend und alle Spiele mit SR vom Heimverein: Heimverein stellt Zeitnehmer (muss keinen gültigen Ausweis haben)